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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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10.04.2025 | 12:10 Uhr
T V
Info
ZDF-Mittagsmagazin
Das Erste
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Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
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Fake Interview
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selektive Berichterstattung
Sexismus
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Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde gemäß § 10 Medienstaatsvertrag Beitrag im Mittagsmagazin vom 10.04.2025 über angebliche Forderung von Präsident Trump Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich Beschwerde gegen den Beitrag im Mittagsmagazin vom 10.04.2025 ein, ausgestrahlt im Ersten (ARD) und/oder im ZDF, betreffend die angebliche Forderung des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump, alle Menschen haitianischer Herkunft aus den Vereinigten Staaten abzuschieben – einschließlich solcher, die sich seit Jahren legal im Land aufhalten. Im Beitrag wurde unter anderem eine haitianischstämmige Restaurantbetreiberin interviewt, die ihre Ängste äußerte, im Falle einer solchen Maßnahme alles zu verlieren. Durch diese emotionale Darstellung wurde der Eindruck erweckt, Präsident Trump beabsichtige tatsächlich, auch legal in den USA lebende Haitianerinnen und Haitianer abzuschieben. Diese Darstellung entspricht nicht der Wahrheit. Tatsächlich bezieht sich die politische Debatte, wie auch von offiziellen US-Stellen bekannt, auf den Umgang mit illegal in den USA lebenden Personen und auf straffällig gewordene Ausländer. Präsident Trump hat keine pauschale Forderung zur Abschiebung aller Menschen haitianischer Herkunft erhoben, die sich legal in den USA aufhalten. Der Beitrag verzerrte somit die Faktenlage und vermittelte ein falsches Bild, das geeignet ist, das öffentliche Ansehen einer Person des politischen Lebens zu beschädigen. Die emotionale Aufmachung des Beitrags – insbesondere durch das Interview mit der Restaurantbetreiberin – diente offenbar der Dramatisierung und erzeugte einseitige Stimmungsmache. Ich sehe hierin einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag, insbesondere gegen § 6 (journalistische Sorgfaltspflicht) sowie gegen den eigenen Pressekodex, der Objektivität, Ausgewogenheit und Wahrhaftigkeit verlangt. Ich bitte daher um: 1. Stellungnahme, wie es zu dieser tendenziösen Berichterstattung kommen konnte. 2. Korrektur der Falschdarstellung in geeigneter Form. 3. Information darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden, um derartige Verstöße künftig zu vermeiden.
Links zum Thema
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