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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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22.04.2025 | 21:45 Uhr
T V
Nachrichten
heute journal
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Werbemissbrauch
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Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde zur Eröffnung des heute journal vom 22.04.2025 – Verletzung journalistischer Neutralität Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Zuschrift möchte ich formell Beschwerde gegen die Berichterstattung in der ZDF-Nachrichtensendung heute journal vom 22. April 2025 einlegen. Konkret beziehe ich mich auf die Eröffnung der Sendung durch Frau Dunja Hayali, in der sie sich auf abwertende und spöttische Weise über den US-Präsidenten Donald Trump äußerte. Dies ist in keiner Weise mit dem journalistischen Auftrag eines öffentlich-rechtlichen Mediums vereinbar. Die betreffenden Aussagen lauteten: „Kaum jemand würde sich wohl wundern, wenn Donald Trump jetzt seine Hände nach dem Vatikan ausstrecken würde. Immerhin ist der Sitz des Papstes eine tolle Immobilie mit einem riesigen Garten, der sich als Golfplatz eignet. Er bietet viel Prunk und ist aktuell führerlos. So weit ist es um Donald Trump dann aber doch noch nicht bestellt. Der Beerdigung des Papstes will er aber tatsächlich beiwohnen.“ Diese Äußerung lässt jegliche journalistische Sachlichkeit vermissen und ist von einer offenkundig spöttischen und abwertenden Tonalität geprägt. Der Vergleich des Vatikans mit einem Golfplatz in Verbindung mit dem Charakter eines „immobiliengierigen“ Donald Trump mag als ironischer Kommentar gemeint gewesen sein – in einer Hauptnachrichtensendung eines öffentlich-rechtlichen Senders jedoch ist eine solche Darstellung unangebracht. Ich erwarte von einer Hauptnachrichtensendung keine satirischen Einschätzungen oder persönlichen Anspielungen auf Staatsoberhäupter oder politische Persönlichkeiten, gleich welcher Couleur. Statt einer nüchternen, faktenorientierten Einordnung wurde hier ein führender internationaler Politiker bewusst lächerlich gemacht und in ein unseriöses, fast schon karikierendes Licht gerückt. Eine solche Darstellung verletzt meines Erachtens den Grundsatz der Neutralität und Fairness, wie er den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich auferlegt ist. Eine solche Darstellung ist in einer Hauptnachrichtensendung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders fehl am Platz und widerspricht dem gesetzlichen Auftrag zur sachlichen, ausgewogenen und objektiven Berichterstattung. Gemäß § 26 Abs. 2 des Staatsvertrags über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (MStV) ist das ZDF verpflichtet, „in seinen Angeboten die Vielfalt der Meinungen in der Gesellschaft in möglichster Breite und Vollständigkeit darzustellen und dabei Tatsachen von Meinungen klar zu trennen.“ Auch die ZDF-Satzung sowie der Programmauftrag gemäß § 26 MStV verpflichten den Sender zur Unparteilichkeit, zur ausgewogenen Darstellung politischer Positionen sowie zur Trennung von Berichterstattung und Kommentierung – insbesondere im Nachrichtenbereich. Frau Hayalis Aussagen erfüllen keine der genannten Anforderungen. Diese Art der Darstellung ist geeignet, das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Seriosität der öffentlich-rechtlichen Medien nachhaltig zu beschädigen. Aus diesem Grund bitte ich Sie: 1. um eine formelle Stellungnahme zu diesem Vorfall, 2. um eine Prüfung im Sinne des Programmbeirats und 3. um Maßnahmen zur Sicherstellung der journalistischen Standards und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in Nachrichtenformaten wie dem heute journal. Ich danke Ihnen für die Bearbeitung dieser Beschwerde und erwarte Ihre Rückmeldung.
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