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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
919
6558
14.05.2025 | 05:30 Uhr
T V
Info
ZDF-Morgenmagazin
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde zum ZDF-Morgenmagazin vom 14.05.2025 Verletzung des Neutralitätsgebots durch Frau Dunja Hayali im ZDF-Morgenmagazin vom 14.05.2025 / Min. 57:30 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit reiche ich eine Programmbeschwerde gegen das ZDF-Morgenmagazin vom 14. Mai 2025 ein, konkret bezogen auf das Interview von Frau Dunja Hayali mit dem Bundesinnenminister. In diesem Gespräch fragte Frau Hayali sinngemäß: „Wo besteht bei Ihnen, Herr Dobrindt, der Unterschied zwischen den Reichsbürgern und der AfD – Gruppe, Partei – aber inhaltlich, sehen Sie da Parallelen, sehen Sie große Unterschiede? Sie wissen, es wird auch darüber diskutiert, jedenfalls in der Gesellschaft, ob man die AfD verbieten sollte oder nicht.“ Als Herr Dobrindt den Vergleich ablehnte, ergänzte Frau Hayali unmittelbar: „Na, beispielsweise den deutschen Staat stürzen...“ Diese Intervention ist aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht medienrechtlich und journalistisch problematisch. 1. Verletzung des Gebots zur staatsfernen, ausgewogenen Berichterstattung (§ 26 Medienstaatsvertrag) Gemäß § 26 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, „die Meinungsvielfalt im Wesentlichen in ihren Angeboten zum Ausdruck zu bringen“ und „die Angebote in ihrer Gesamtheit ausgewogen und unparteiisch zu gestalten.“ Frau Hayali hat mit ihrer Suggestivfrage sowie dem direkten Vergleich der AfD mit einer kriminellen, staatsfeindlichen Vereinigung – den sogenannten Reichsbürgern – die Grenze zur tendenziösen, parteilichen Berichterstattung überschritten. Es handelt sich hier nicht mehr um kritisches Nachfragen, sondern um eine implizite Gleichsetzung, die dem Gebot der journalistischen Zurückhaltung widerspricht. 2. Verstoß gegen den Pressekodex des Deutschen Presserats Nach Ziffer 1 des Pressekodex gilt: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“ Ziffer 2 (Sorgfalt) fordert: „Nachrichten und Informationen sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ Ein amtlich nicht verbotener, demokratisch gewählter Teil des politischen Spektrums pauschal in den Kontext staatsfeindlicher Aktivitäten zu stellen, widerspricht sowohl journalistischer Sorgfaltspflicht als auch dem Prinzip der Wahrhaftigkeit. Diese Form der Fragestellung trägt eher zur politischen Polarisierung bei als zur Aufklärung der Öffentlichkeit. 3. Indirekte politische Einflussnahme (Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne) Die Konstruktion einer Verbindung zwischen der AfD – als derzeit nicht verbotene Partei mit parlamentarischer Repräsentanz – und einer vom Innenministerium verbotenen kriminellen Vereinigung kann beim Zuschauer nur den Eindruck erwecken, dass die Moderatorin mit dieser Suggestion politische Einflussnahme auf die Meinungsbildung der Bevölkerung ausübt. Diese Praxis läuft der Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien als „dienende Medien für alle Bürgerinnen und Bürger“ (so der Rundfunkstaatsvertrag) klar zuwider. 4. Eingeschränkter Meinungspluralismus Gerade weil Frau Hayali in öffentlich-rechtlicher Funktion agiert, hat sie sich einer inhaltlich neutralen Gesprächsführung zu verpflichten. Ihre Nachfragen zielten jedoch erkennbar auf eine politische Wertung – nicht auf eine inhaltliche Klärung. Herr Dobrindt hat dies erkennbar erkannt, sich nicht provozieren lassen und zurecht mit Ablehnung reagiert, bzw. Frau Hayali regelrecht ausgelacht für ihre Fragen und zusätzlichen Äußerungen. Frau Dunja Hayali ist seit Jahren für ihre einseitige, häufig parteiisch gefärbte Kommentierung politischer Themen bekannt. Dies ist in ihrer journalistischen Arbeit mehrfach öffentlich kritisch thematisiert worden. In der jüngsten Ausgabe des ZDF-Morgenmagazins vom 14. Mai 2025 hat sich diese Tendenz erneut und in besonders problematischer Weise manifestiert. Die journalistische Tätigkeit im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterliegt besonderen Anforderungen an Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt, wie sie im § 26 Medienstaatsvertrag (MStV) ausdrücklich festgeschrieben sind. Werden diese Grundsätze systematisch oder wiederholt verletzt, stellt dies nicht nur ein medienethisches Problem dar, sondern kann unter Umständen auch eine dienst- oder vertragsrechtliche Prüfung nach sich ziehen. Das Verhalten von Frau Hayali überschreitet aus meiner Sicht mittlerweile die Grenze des journalistisch Zulässigen im Rahmen eines staatsvertraglich gebundenen Rundfunks. Wenn eine Journalistin mit hoher Reichweite und öffentlich-rechtlichem Auftrag wiederholt eigene politische Wertungen transportiert, und dabei die gebotene Distanz zur Sachebene verliert, so untergräbt dies das Vertrauen in die Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ganzes. Vor diesem Hintergrund sollte nicht nur eine inhaltliche Korrektur einzelner Sendungen erfolgen, sondern auch eine dienstliche Überprüfung, inwiefern Frau Hayali noch dem journalistischen Selbstverständnis des ZDF – wie es etwa auch im „Leitbild Journalistische Qualität“ des Senders formuliert ist – gerecht wird. Personelle Konsequenzen sollten in diesem Zusammenhang ausdrücklich geprüft werden, sofern strukturelle Einseitigkeit festgestellt wird. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber rechenschaftspflichtig – insbesondere dann, wenn sich journalistisches Verhalten erkennbar und dauerhaft von den gesetzlichen und ethischen Standards entfernt. Forderung: Ich fordere die Programmverantwortlichen des ZDF auf, dieses Interview kritisch zu prüfen und öffentlich zu klären: • ob die journalistischen Standards in diesem Interview eingehalten wurden, • ob hier eine verdeckte politische Haltung transportiert wurde, und • welche Maßnahmen ergriffen werden, um künftig Neutralitätsverpflichtungen journalistisch klarer zu definieren und umzusetzen. Ein Hinweis auf die Verantwortung öffentlich-rechtlicher Moderatoren in sensiblen politischen Kontexten erscheint aus medienethischer Sicht unabdingbar. Frau Dunja Hayali ist bekannt für ihre parteiischen und einseitigen Äußerungen. Dies spitzt sich derart zu, dass es für den Zuschauer kaum noch zu ertragen ist. Hier sollten personelle Konsequenzen gezogen werden.
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