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Programmbeschwerde von Joachim
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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23.06.2025 | 05:30 Uhr
T V
Info
ZDF-Morgenmagazin
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde gemäß § 8 Medienstaatsvertrag zur Sendung: ZDF-Morgenmagazin vom 23. Juni 2025 (u.a. Top-Thema „Zeitenwende für die Bundeswehr) 01:17:49 . 01:31:47 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Eingabe erhebe ich formal Programmbeschwerde gegen die oben genannte Sendung des ZDF-Morgenmagazins (moma vor Ort in Ingolstadt) – konkret den Beitrag „Zeitenwende für die Bundeswehr – wie kriegstüchtig ist Deutschland?“ 1. Verletzung des Gebots zur Ausgewogenheit (§ 26 Abs. 2 MStV) Die Sendung vermittelt ein einseitiges, nahezu propagandistisches Bild der Bundeswehr und der aktuellen sicherheitspolitischen Lage. Vertreter von Politik, Bundeswehr und wehrtechnischer Industrie wurden unhinterfragt präsentiert – darunter Markus Söder, Ingolstadts OB Michael Kern und Generalinspekteur Breuer. Kritische Stimmen – wie sie in einer pluralistischen Demokratie zwingend dazugehören – wurden entweder gar nicht eingeladen oder nur symbolisch eingeblendet, ohne wirklich zu Wort zu kommen. Eine Debatte fand nicht statt, sondern eine politische Wunschbotschaft wurde inszeniert. Das widerspricht klar dem Auftrag zur Ausgewogenheit (§ 26 Abs. 2 MStV) und zur umfassenden Darstellung wesentlicher gesellschaftlicher Kräfte. 2. Mangelnde journalistische Distanz – Verstoß gegen § 6 Abs. 1 und 2 MStV Statt kritischer Nachfragen erlebte das Publikum eine inszenierte Nähe zu Regierung und Militär. Der Moderator zeigte keine erkennbare journalistische Distanz, sondern wirkte wie Teil der Inszenierung. Die Art der Fragestellung, die bewusste Bildauswahl und die Einbindung junger Menschen im Publikum – mit sichtbarem Rekrutierungsbezug – erinnern an PR, nicht an unabhängigen Journalismus. § 6 Abs. 1 MStV verpflichtet das ZDF jedoch zu objektiver und unparteiischer Berichterstattung. § 6 Abs. 2 verbietet Schleichwerbung – der Auftritt von Rüstungsunternehmern im positiven Licht grenzt genau daran. 3. Suggestive Bedrohungsszenarien – Verstoß gegen § 5 Abs. 1 MStV Die gesamte Sendung war durchzogen von der Behauptung, Deutschland sei „nicht kriegstüchtig“ und müsse dringend aufrüsten – eine These, die durch keinerlei Faktenlage untermauert wurde, sondern lediglich durch politische Interessen. Das ZDF hat jedoch die Pflicht, „zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beizutragen“ (§ 5 Abs. 1 MStV). Durch einseitige Emotionalisierung und selektive Auswahl der Stimmen wurde dieses Grundprinzip verletzt. Kritische Sichtweisen auf die Militarisierung der Gesellschaft und auf mögliche Alternativen zur Eskalation kamen nicht vor. 4. Gefahr der öffentlichen Meinungsmache – Grundsatzverletzung öff.-rechtl. Rundfunks Gerade im aktuellen politischen Klima – mit Debatten über Wehrpflicht, Militarisierung von Schulen und Milliarden-Ausgaben für Rüstung – ist es brandgefährlich, wenn ein öffentlich-rechtliches Leitmedium seine Sendefläche fast vollständig für regierungstreue Narrative öffnet. Die Sendung diente objektiv der Vorbereitung gesellschaftlicher Akzeptanz für weitere Rüstungsschritte – ohne Aufklärung über die damit verbundenen Risiken. Das widerspricht dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag in seiner Grundidee. Ich fordere eine formale Prüfung dieser Sendung im Hinblick auf Verstöße gegen die genannten Paragrafen des Medienstaatsvertrags sowie eine öffentliche Stellungnahme des ZDF. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Meinungslenkung zugunsten politischer oder militärischer Ziele missbraucht wird. Für ein solches Verhalten zahlt der Bürger keine Rundfunkgebühr. Ich erwarte, dass das ZDF seine redaktionellen Standards überprüft und künftig wieder eine kritische, pluralistische und staatsferne Berichterstattung gewährleistet – wie es der Medienstaatsvertrag, das Bundesverfassungsgericht und der Grundversorgungsauftrag verlangen. Mit deutlicher Besorgnis über die schleichende Entkernung öffentlich-rechtlicher Werte und freundlichen Grüßen Joachim Schwaiger
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