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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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03.07.2025 | 21:45 Uhr
T V
Info
Kontraste
Das Erste
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde zur Sendung „Kontraste“ vom 03.07.2025 Einseitige Berichterstattung, politische Tendenz und verzerrte Darstellung Hiermit reiche ich gemäß § 13 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) offiziell Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung in der ARD-Sendung „Kontraste“ vom 03.07.2025, 21:45 Uhr ein. Gegenstand meiner Beschwerde ist der Beitrag zu mutmaßlichen Finanzvergehen der ID-Fraktion im EU-Parlament (AfD, FPÖ, Rassemblement National (RN), mit direkter Bezugnahme u.a. auf die AfD-Politikerin Christine Anderson (Vorwurf: Kein korrektes Vergabeverfahren an eine Werbefirma.). Auch die weiteren Vorwürfe an die anderen Parteien der ID-Fraktion sind aus meiner Sicht eher geringfügig, wenn sie denn stimmen sollten, im Vergleich zu wirklichen Skandalen anderer Parteien und Einzelpersonen in der EU und Deutschland. Die Art und Weise der Darstellung, die Themenauswahl sowie das Weglassen relevanter Kontexte stellen aus meiner Sicht einen eklatanten Verstoß gegen das Gebot zur ausgewogenen, neutralen und objektiven Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dar. 1. Einseitige Darstellung und politische Tendenz Die Sendung suggeriert durch Tonlage, Wortwahl und fehlende Gegenperspektiven, dass Frau Christine Anderson sich mutmaßlich der Veruntreuung schuldig gemacht habe, obwohl ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass sie keine Aufträge persönlich vergeben habe und alle Vorschriften eingehalten wurden. Die Darstellung, man habe sie im Parlament „nicht erreichen können“, lässt sie ohne Not in einem Licht erscheinen, das Zuschauer zur Vorverurteilung verleitet. Dies verletzt journalistische Sorgfaltspflichten. 2. Fehlende Relevanzabwägung & selektive Themenwahl Die Redaktion behauptet, es handle sich um den „größten Finanzskandal in der Geschichte des EU-Parlaments“, ohne diese Einschätzung journalistisch zu belegen oder vergleichbare Vorgänge zu nennen. Kontraste spricht weiter von einem „exklusiv in die Finger bekommenen Prüfbericht“ – eine Formulierung, die weniger der Aufklärung dient, als vielmehr den Eindruck erweckt, man verfüge über unanfechtbare Insiderinformationen. Wirkt wie ein bewusst gesetzter journalistischer Nebelvorhang. So wird eine Aura der Unantastbarkeit geschaffen, die kritisches Nachfragen von vornherein entkräften soll. Gleichzeitig werden weitaus größere und finanziell umfangreichere Fälle nicht thematisiert, z. B.: • Milliardenschäden im Rahmen der Corona-Politik (Masken-Deals, Impfstoffverträge / Pfizer-Gate / Ursula von der Leyens SMS-Affäre) • Förderung linkspolitischer NGOs mit Steuergeldern, darunter auch Gruppierungen mit verfassungsfeindlichem Bezug (z. B. Umfeld der sog. „Antifa“) • Die juristisch entlarvten Unwahrheiten im Rahmen der Correctiv-Berichterstattung zum „Potsdamer Geheimtreffen“, die nachweislich zur gesellschaftlichen Spaltung und massenhaften Protesten führten. Hat zwar vorrangig nichts mit Steuergeldverschwendung zu tun, doch hat dieser Skandal trotzdem für das Land, das Zusammenleben, einen immensen Schaden erzeugt, der bestimmt auch in Geld zu beziffern wäre. • Cum Ex Skandal Diese selektive Thematisierung von Skandalen zeigt aus meiner Sicht klar eine politische Ausrichtung des Senders mit Fokus auf die Diffamierung politischer Gegner (hier: rechts der Mitte), anstatt objektiv über relevante Vorgänge zu berichten. Oder hat etwa der Antrag der AfD Fraktion im Bundestag „zum Verbot der Finanzierung von politischen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln“ vor wenigen Tagen den Auslöser für diesen Kontraste-Beitrag gegeben?? 3. Missachtung der journalistischen Ausgewogenheitspflicht Die Ausgewogenheitspflicht (§ 11 RStV) wird aus meiner Sicht klar verletzt, da • keine Gegenrecherche zu vergleichbaren Steuergeldverwendungen anderer Parteien erfolgte (z. B. NGO-Förderung), • keine kritische Bewertung des Correctiv-Skandals in derselben Tiefe erfolgt, obwohl dieser nachweislich zu irreführender Berichterstattung führte (Gerichtsurteil gegen NDR, Correctiv in Teilen zur Unterlassung gezwungen), • kritische Stimmen nicht oder nur unvollständig zu Wort kamen. Fazit: Die Sendung „Kontraste“ vom 03.07.2025 erfüllt aus meiner Sicht nicht den Anspruch einer öffentlich-rechtlichen, staatsfernen und unparteiischen Berichterstattung, wie sie der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlangt. Stattdessen wurde einseitig politisch motivierter Journalismus betrieben, der der gesellschaftlichen Spaltung weiter Vorschub leistet. Ich fordere: • eine offizielle Stellungnahme der Redaktion zu den Vorwürfen, • eine klare journalistische Korrektur oder Gegendarstellung in einer der nächsten Ausgaben, • sowie die interne Überprüfung, ob redaktionelle Standards im Sinne des Medienstaatsvertrags verletzt wurden.
Links zum Thema
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