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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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20.07.2025 | 21:45 Uhr
T V
Nachrichten
heute journal
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
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Falschmeldung
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Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde gemäß § 11 Medienstaatsvertrag Sendung: heute-journal, ZDF, 20.07.2025 Hiermit reiche ich eine formale Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung des ZDF im heute-journal vom 20.07.2025 ein. Aus Sicht des Medienstaatsvertrags, insbesondere mit Blick auf § 26 MStV (Grundsätze der Berichterstattung), sowie den Pflichtenkatalog zur Ausgewogenheit, Meinungsvielfalt und journalistischen Sorgfaltspflicht, sehe ich in der genannten Sendung mehrere schwerwiegende Verstöße: 1. Einseitige und pauschalisierende Darstellung freier Medien In dem Beitrag wurden freie Online-Medienportale pauschal als „rechtsaußen“ oder „rechtspopulistisch“ bezeichnet. Diese Kategorisierung erfolgte ohne erkennbare differenzierende Einordnung oder Transparenz darüber, nach welchen journalistischen oder wissenschaftlichen Kriterien diese Einordnung vorgenommen wurde. Besonders kritisch ist die Einblendung angeblicher Falschmeldungen durch Portale wie Apollo News, NIUS und Tichys Einblick. Laut öffentlich zugänglichen Informationen hat Apollo News gegen diese Darstellung erfolgreich juristisch vorgehen können. Es wurde festgestellt, dass es sich bei den zitierten Beiträgen nicht um Falschmeldungen gehandelt hat. Im Nachgang wurden entsprechende Passagen aus der ZDF-Mediathek kommentarlos entfernt. Dies verletzt die journalistische Pflicht zur öffentlichen Korrektur gemäß Ziffer 3 des Pressekodex: „Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere solche, die sich als falsch erweisen, sind in geeigneter Weise zu berichtigen.“ Dass diese Korrektur nicht im gleichen redaktionellen Umfeld (z. B. im heute-journal selbst) erfolgt ist, widerspricht auch dem Transparenzgebot gegenüber dem Gebührenzahler. 2. Fehlende politische Neutralität bei Expertenauswahl Im Interviewteil mit Herrn Philipp Sälhoff wurde dieser als Vertreter einer „überparteilichen Denkfabrik“ von Frau Hayali, der Moderatorin des heute-journals, vorgestellt. Recherchen zeigen jedoch, dass Herr Sälhoff enge Verbindungen zur Heinrich-Böll-Stiftung sowie zur Grünen Akademie unterhält. Politisch gilt Sälhoff als sozial liberal bis grün progressiv durch seine Arbeit im Progressiven Zentrum und seinen Rat bei der Heinrich Böll Stiftung: Er ist Mitglied des Grünen nahen Green Academy Council. Diese Information wurde den Zuschauerinnen und Zuschauern vorenthalten, obwohl sie für die Einordnung seiner Aussagen im Sinne der journalistischen Sorgfaltspflicht wesentlich gewesen wäre. Ein Verstoß gegen § 26 Abs. 2 MStV ist damit gegeben, wonach die Darstellung von Meinungen zu politischen Themen ausgewogen und unvoreingenommen zu erfolgen hat. 3. Übermäßige Gewichtung eines Themas, Vernachlässigung relevanterer Inhalte Dem Komplex rund um die Person Brosius-Gersdorf, angeblicher Kampagnen rechter Medien sowie parteipolitischen Auswirkungen innerhalb von Bündnis 90/Die Grünen wurde ein Sendeanteil von über 14 Minuten gewidmet – faktisch die Hälfte der gesamten Sendung. Dies erscheint in Relation zum tatsächlichen Nachrichtenwert dieses Vorgangs unangemessen überdimensioniert. Herr Sälhoff konnte mehr als 6 Minuten reden im heute-journal, was schon sehr auffällig ist. Das Thema, die Konkurrenz in der freien Medienwelt mundtot zu machen, ja sogar Falschmeldungen über diese zu verbreiten, scheint sehr wichtig zu sein für das ZDF! Angesichts einer Recherche von Herrn Sälhoff berichtet, teilte die CDU-Fraktion ihm mit, dass es keine Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens in Sachen Brosius-Gersdorf im Bundestag durch diese Medien-Kampagne gab. Also wiederum die Frage an das ZDF und Frau Hayali, warum man diesem Thema derart viel Zeit im heute-journal gab? Zugleich unterblieb die kritische Berichterstattung über zahlreiche innenpolitisch brisante Vorgänge – etwa die Inhaftierung regierungskritischer Stimmen in Deutschland, die längst internationale Aufmerksamkeit erzeugen, im Gegensatz zum Fokus auf ausländische Fälle wie die Türkei, über die berichtet wurde. Hier drängt sich der Eindruck selektiver Thematisierung auf, was der Meinungsvielfalt und umfassenden Informationspflicht gemäß § 26 MStV widerspricht. Fazit und Forderung Ich fordere daher eine Stellungnahme des ZDF zu folgenden Punkten: 1. Auf welcher Grundlage wurden die genannten freien Medien pauschal als „rechtspopulistisch“ oder „rechtsaußen“ tituliert? 2. Weshalb wurde die Berichtigung nach der juristischen Klärung mit Apollo News nicht transparent im heute-journal kommuniziert? 3. Warum wurde die politische Nähe von Herrn Sälhoff verschwiegen, obwohl sie für die Einordnung relevant ist? 4. Wie begründet das ZDF die Schwerpunktsetzung in der Berichterstattung unter Vernachlässigung aktueller anderer Themen? Ich bitte um eine zeitnahe Antwort und um Weiterleitung dieser Beschwerde an den Rundfunkrat gemäß § 30 MStV.
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