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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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14.08.2025 | 21:45 Uhr
T V
Info
Monitor
Das Erste
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde – „Monitor“-Beitrag „AfD und radikale Christen“ / „Der Fall Brosius-Gersdorf: Sieg der Glaubenskrieger?“ Hiermit erhebe ich mit allem Nachdruck eine Programmbeschwerde gegen den „Monitor“-Beitrag des WDR (Moderation: Georg Restle) vom 14.08.2025. Dieser Beitrag verstößt gravierend gegen die journalistischen Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verletzt den Pressekodex und stellt eine Diskriminierung gläubiger Christen dar - insbesondere in Bezug auf Wahrhaftigkeit, Ausgewogenheit, Trennung von Meinung und Information sowie Achtung der Menschenwürde. 1. Diffamierung durch Restles Aussage Moderator Georg Restle spricht wörtlich von einem „Netzwerk radikaler Christen“. Damit werden Millionen Bürger, die ihren Glauben friedlich leben, pauschal in die Nähe von Extremisten gestellt. Eine solche Formulierung ist nicht nur eine Verunglimpfung religiöser Menschen, sondern auch eine öffentliche Herabwürdigung des Christentums. Sie suggeriert, Christen seien aufgrund ihres Glaubens eine Gefahr für die Demokratie. 2. Gleichsetzung mit Extremisten Der gesamte Beitrag arbeitet mit der perfiden Suggestion, Christen, die sich für den Schutz ungeborenen Lebens einsetzen oder ein traditionelles Familienbild vertreten, seien Extremisten – und damit gleichzustellen mit „Gotteskriegern“, also Terroristen, die morden und Gewalt ausüben. Diese Gleichsetzung ist faktenfrei, verleumderisch und stellt eine klare Verletzung der Menschenwürde dar. 3. Einseitigkeit und Stimmungsmache Es werden ausschließlich Unterstellungen und unbelegte Behauptungen präsentiert, während die kritisierten Personen und Organisationen nicht zu Wort kommen. Anstelle von harten Fakten liefert der Beitrag nur suggestive Bilder, Kontaktschuldvorwürfe, unbelegte Unterstellungen, Verdächtigungen und düstere Musik. Das ist keine Information, sondern Agitation – finanziert mit Zwangsgebühren. Kritisch angesprochene Personen und Organisationen kommen nicht zu Wort, was gegen das Gebot der Ausgewogenheit verstößt. 4. Abwertung legitimer Positionen Legitime Überzeugungen – etwa der Lebensschutz, Kritik an Abtreibung bis zur Geburt, oder das Eintreten für ein traditionelles Familienverständnis – werden im Beitrag als Belege für Radikalität dargestellt. Dies bedeutet: Wer christliche Werte vertritt, wird öffentlich als Gefahr gebrandmarkt. Damit überschreitet der WDR eine rote Linie und verletzt massiv das Neutralitätsgebot. 5. Verstöße gegen den Pressekodex Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Menschenwürde): verletzt durch pauschale Gleichsetzung friedlicher Christen mit Extremisten. Ziffer 2 (Sorgfalt): verletzt, da schwerwiegende Vorwürfe ohne Beweise erhoben werden. Ziffer 12 (Diskriminierung): verletzt durch abwertende Darstellung des christlichen Glaubens und christlicher Überzeugungen. Ziffer 14 (Medizin-Berichterstattung): durch einseitige und tendenziöse Darstellung beim Abtreibungsthema zumindest tangiert. Fazit: Der „Monitor“-Beitrag ist kein Journalismus, sondern eine Diffamierungskampagne. Anstatt faktenbasiert zu berichten, werden Christen und politische Oppositionelle als „radikal“ und „extremistisch“ diffamiert. Das ist eine Diskriminierung religiöser Bürger, ein Missbrauch öffentlich-rechtlicher Sendezeit und ein Angriff auf die Glaubensfreiheit. Ich fordere die ARD und den WDR daher auf, 1. zu diesem Beitrag öffentlich Stellung zu nehmen, 2. die diskriminierenden Aussagen, insbesondere die von Georg Restle, zurückzunehmen, 3. verbindlich sicherzustellen, dass künftig keine derartige Diffamierung gläubiger Christen mehr über öffentlich-rechtliche Sender verbreitet wird.
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