≡
Die Rundfunkalarm-App installieren
Die Rundfunkalarm-App installieren
TOP Beschwerden
Über uns
Impressum
Datenschutz
Kontakt / Hilfe
Tutorial
So funktioniert Rundfunkalarm
Rundfunkalarm teilen
Login / Registrieren
Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
499
1206
11.09.2025 | 23:15 Uhr
T V
Talkshow
Markus Lanz
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Einleitende Worte zur Programmbeschwerde: Die Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks könnte größer nicht sein: Millionen Menschen verlassen sich auf eine sachliche, faire und wahrheitsgemäße Berichterstattung. Doch wenn Journalisten wie Elmar Theveßen, Dunja Hayali oder Jan Böhmermann im ZDF gezielt mit Manipulation, Hetze und Falschbehauptungen arbeiten, wird das Vertrauen der Bürger nicht nur missbraucht, sondern zerstört. Diese fortgesetzte Praxis trägt unmittelbar zur Radikalisierung von Menschen bei – und zu den fatalen gesellschaftlichen Spaltungen, die wir aktuell erleben. Zu welchen dramatischen Folgen eine solche Radikalisierung führen kann, zeigt sich auf erschütternde Weise am Mord an Charlie Kirk. Es ist daher unerträglich, dass ausgerechnet durch den ÖRR – finanziert durch Zwangsbeiträge – Hass, Hetze und Diffamierung verbreitet werden. Wenn der ÖRR seinen gesetzlichen Auftrag ernst nimmt, muss er endlich seiner Verantwortung gerecht werden, solchen Personen die Bühne entziehen und wieder zu journalistischer Wahrhaftigkeit und Seriosität zurückkehren. Und nun zur eigentlichen Programmbeschwerde gemäß § 10 Medienstaatsvertrag wegen falscher Tatsachenbehauptungen von Elmar Theveßen, Studioleiter in Washington für das ZDF, in der Sendung "Markus Lanz" am 11.09.2025: In dieser Sendung tätigte Elmar Theveßen mehrfach falsche Tatsachenbehauptungen über den US-Kommentator Charlie Kirk. Die Äußerungen stellen eine grobe Verzerrung dar und verletzen in schwerwiegender Weise die Grundsätze des Medienstaatsvertrags. 1. Wörtliche Aussagen Elmar Theveßens in der Sendung * „Charlie Kirk hat gesagt, dass Homosexuelle gesteinigt werden müssten.“ * „Er hat gesagt, die Frau muss sich dem Mann unterwerfen.“ * „Dass Schwarze die Positionen der Weißen wegnehmen wegen dieser Politik der Demokraten der vergangenen Jahre.“ * „Er sagte, wenn man in einem Flugzeug sitzt mit einem schwarzen Piloten muss man Angst haben.“ * „… es sei ein Hohn, dass in New York jetzt ein linker muslimischer Kandidat der Favorit als Bürgermeisterkandidat sei, wenn doch an 9-11 tatsächliche Muslime hinter diesem Anschlag stehen.“ 2. Tatsächliche Faktenlage * Keine Befürwortung der Steinigung*: Kirk stellte in einer Debatte den innerbiblischen Widerspruch dar („Liebe deinen Nächsten“ vs. alttestamentarische Strafbestimmungen). Er hat nie gefordert, Homosexuelle zu steinigen. * Unterwerfung der Frau*: Kein Beleg, diese Aussage ist frei erfunden. * Jobs und Hautfarbe*: Kirk kritisiert Quotenpolitik und fordert, dass Positionen nach Qualifikation vergeben werden. Die Theveßen-Aussage ist eine Verzerrung. * Schwarzer Pilot*: Nie gesagt. Kirk kritisierte ausschließlich Quoten in sicherheitsrelevanten Bereichen. * Muslimischer Bürgermeisterkandidat*: Theveßen legt Kirk Worte in den Mund, die er nicht gesagt hat. Es gibt keinen Beleg, dass Kirk jemals zu Gewalt aufgerufen hätte. 3. Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag Die genannten Aussagen sind nicht durch Fakten gedeckt. Sie stellen eine "bewusste Falschdarstellung" dar und verletzen zentrale Prinzipien des Medienstaatsvertrags: * Pflicht zur Wahrhaftigkeit und Sorgfalt (§ 6 MStV) * Pflicht zur Trennung von Nachricht und Meinung (§ 8 MStV) * Gebot der Objektivität und Unparteilichkeit 4. Forderung Angesichts der Schwere dieser Verstöße fordere ich: 1. Eine sofortige Untersuchung durch den ZDF-Fernsehrat. 2. Eine öffentliche Richtigstellung durch das ZDF, in der klargestellt wird, dass Charlie Kirk die Theveßen zugeschriebenen Aussagen nie getätigt hat. 3. Die sofortige Entlassung von Elmar Theveßen und die verbindliche Zusicherung, dass er künftig nie wieder in einer Funktion beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig sein wird. Diese Forderung ist zwingend notwendig, da es sich nicht um eine einmalige Entgleisung handelt, sondern um ein wiederholtes Muster in den Auftritten von Herrn Theveßen. Wer in derartiger Weise falsche Tatsachen verbreitet, beschädigt nachhaltig die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den Auftrag, den Bürgerinnen und Bürgern sachlich korrekte und unparteiische Informationen zu liefern.
Links zum Thema
+