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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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1878
13.10.2025 | 05:30 Uhr
T V
Info
ZDF-Morgenmagazin
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde – wiederholte falsche und irreführende Aussagen von Dunja Hayali im ZDF-Morgenmagazin am 13.10.2025 zur Freilassung palästinensischer Gefangener Mit diesem Schreiben erhebe ich offizielle Programmbeschwerde gegen die wiederholten und schwer irreführenden Äußerungen von Frau Dunja Hayali im ZDF-Morgenmagazin am 13. Oktober 2025. In der Sendung bezeichnete Frau Hayali mehrfach – nach übereinstimmenden Medienberichten sogar bis zu fünfmal – palästinensische Gefangene als „palästinensische Geiseln“ und sprach davon, dass unter ihnen „ganz normale Palästinenser“ seien. Diese Wortwahl ist objektiv falsch, verharmlosend und in höchstem Maße journalistisch unverantwortlich. Sie setzt Täter oder mutmaßliche Täter, von denen viele laut israelischen Behörden an den Massakern vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren, faktisch mit den Opfern brutaler Entführungen und Morde gleich. Eine solche Gleichsetzung überschreitet die Grenze zwischen journalistischer Ungenauigkeit und grober Verletzung journalistischer Ethik. GRÜNDE DER BESCHWERDE 1. Verstoß gegen die Grundsätze der journalistischen Sorgfalt (§ 11 ZDF-Staatsvertrag): Öffentlich-rechtliche Berichterstattung hat dem Gebot von Wahrheit, Ausgewogenheit und Präzision zu folgen. Die wiederholte Verwendung des Begriffs „Geiseln“ für Häftlinge stellt eine klare Missachtung dieser Pflicht dar. 2. Verzerrung der Faktenlage: Die in israelischen Gefängnissen inhaftierten Personen waren keine Geiseln, sondern Gefangene – vielfach verurteilt oder mutmaßlich beteiligt an Terroranschlägen. Durch die wiederholte Falschbezeichnung wird das Publikum in die Irre geführt. 3. Wiederholte Verfehlung trotz redaktioneller Kontrolle: Dass die irreführende Wortwahl mehrfach fiel, deutet auf ein systematisches redaktionelles Versagen hin. Ein einmaliger Versprecher wäre nachvollziehbar – doch fünfmal dieselbe Formulierung in einer Live-Sendung ist kein Zufall, sondern Ausdruck von mangelnder Kontrolle und fehlender Sensibilität. 4. Irreführung des Publikums: Durch die wiederholte Nutzung des Begriffs „Geiseln“ wird beim Zuschauer der falsche Eindruck erweckt, es handle sich bei diesen Personen um unschuldige Opfer, die unrechtmäßig festgehalten wurden. Dies ist nach allen bekannten Fakten nicht der Fall. 5. Schädigung der Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Das ZDF trägt besondere Verantwortung für eine präzise und unvoreingenommene Darstellung politischer Ereignisse. Solche Fehlleistungen beschädigen das Vertrauen der Zuschauer in die Neutralität und Professionalität des Senders. Zur weiteren Begründung verweise ich auf mehrere einschlägige Bestimmungen des DEUTSCHEN PRESSEKODEX, die durch die genannten Äußerungen verletzt oder missachtet wurden: Artikel 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. → Eine wiederholte Verwendung eines sachlich falschen Begriffs („Geiseln“ statt „Gefangene“) widerspricht diesem Grundsatz, da sie nicht der wahrheitsgemäßen Unterrichtung der Öffentlichkeit entspricht. ________________________________________ Artikel 2 – Sorgfaltspflicht Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. → Der Begriff „Geiseln“ suggeriert einen falschen rechtlichen Status und verletzt damit die Sorgfaltspflicht zur korrekten und überprüften Wortwahl. ________________________________________ Artikel 3 – Richtigstellung Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, sind unverzüglich in angemessener Weise richtigzustellen. → Da Frau Hayali sich selbst für ihre missverständliche Formulierung entschuldigt hat, sollte das ZDF im Sinne von Artikel 3 eine öffentliche Richtigstellung im Programm oder online vornehmen. ________________________________________ Artikel 10 – Religion, Weltanschauung, Sittliche Überzeugung Die Presse achtet die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Menschen. Sie darf nicht diskriminieren oder pauschal urteilen. → Im Kontext des Nahostkonflikts ist besonders auf neutrale und nicht wertende Sprache zu achten, um keine Seite durch verzerrte Begriffe moralisch oder politisch zu bevorzugen. ________________________________________ Artikel 12 – Diskriminierungen Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. → Durch ungenaue oder unsachgemäße Begrifflichkeiten kann der Eindruck einer einseitigen Parteinahme entstehen. Der Pressekodex verlangt hier höchste sprachliche Präzision, um Diskriminierung oder Relativierung zu vermeiden. ________________________________________ Artikel 13 – Unschuldsvermutung Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und andere förmliche Verfahren hat der Unschuldsvermutung Rechnung zu tragen. → Auch dieser Punkt ist indirekt relevant: Die klare Unterscheidung zwischen Geisel, Gefangener und Beschuldigter ist essenziell, um weder Schuld noch Unschuld unsauber zu vermischen. FORDERUNGEN: Ich fordere das ZDF mit Nachdruck auf, • eine umfassende interne Untersuchung des Vorfalls einzuleiten, • die journalistische Verantwortung von Frau Hayali und der Redaktion klar zu benennen, • eine öffentliche Richtigstellung sowie eine Entschuldigung im ZDF-Morgenmagazin zu veröffentlichen, • und sicherzustellen, dass ähnliche sprachliche und inhaltliche Entgleisungen künftig ausgeschlossen sind. Die wohl sinnvollste Forderung, auch im Sinn der noch Restglaubwürdigkeit des ZDF, wäre diese Journalistin Hayali endlich zu entlassen. Sie ist untragbar! Ich bitte um eine schriftliche Antwort innerhalb von vier Wochen und eine Darstellung, welche konkreten Schritte das ZDF unternimmt, um das Vertrauen der Zuschauer wiederherzustellen.
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