≡
Die Rundfunkalarm-App installieren
Die Rundfunkalarm-App installieren
TOP Beschwerden
Über uns
Impressum
Datenschutz
Kontakt / Hilfe
Tutorial
So funktioniert Rundfunkalarm
Rundfunkalarm teilen
Login / Registrieren
Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
384
1216
11.11.2025 | 20:15 Uhr
T V
Info
USA extrem: Ein Jahr Donald Trump
ZDF
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde zur Sendung „USA extrem: Ein Jahr Donald Trump“ (Ausstrahlung am 11.11.2025, 20:15 Uhr, ZDF, Linkeinstellung aus der Mediathek war heute noch nicht möglich) Zur besten Sendezeit, der Primetime, wurde heute diese Dokumentation gesendet. Da es sich hierbei um einen Sendeplatz mit besonders hoher Reichweite und meinungsbildender Wirkung handelt, gilt für das ZDF eine gesteigerte journalistische Verantwortung für Objektivität, Ausgewogenheit und Wahrhaftigkeit. Gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Pflichtbeiträge der Bürger finanziert wird, ist zu erwarten, dass politische Dokumentationen diesen Grundsätzen in besonderem Maße entsprechen. Nach meiner Auffassung verstößt die Sendung in mehrfacher Hinsicht gegen die im Medienstaatsvertrag (§ 26, § 30) festgeschriebenen Grundsätze zur journalistischen Sorgfaltspflicht, zur Ausgewogenheit, zur Wahrhaftigkeit sowie zur gebotenen Trennung von Nachricht und Meinung. 1. Einseitige und tendenziöse Darstellung Die Dokumentation zeichnet ein durchgehend negatives, sarkastisch unterlegtes und wertend kommentiertes Bild von Donald Trump und seiner Präsidentschaft. Statt einer sachlich ausgewogenen Analyse werden gezielt abwertende Begriffe, Tonfall und Kommentierungen eingesetzt. Kritische Stimmen gegenüber Trump werden ausführlich präsentiert, während positive Einschätzungen oder sachlich begründete Positionen von Befürwortern – sofern überhaupt gezeigt – unmittelbar relativiert oder diskreditiert werden. Dies widerspricht der Pflicht zur Meinungsvielfalt und Fairness. 2. Wiederholung widerlegter Behauptungen Trotz aktueller Enthüllungen über die verfälschte Wiedergabe von Trumps Rede vom 6. Januar 2021 durch britische Medien (BBC-Skandal, Rücktritt des BBC-Direktors) wird in der Dokumentation erneut behauptet, Trump habe direkt zum Sturm auf das Kapitol aufgerufen. Diese Darstellung ist sachlich falsch und verletzt die journalistische Wahrheitspflicht. Hintergrund: In dem Beitrag in der BBC-Sendung „Panorama“ sind Ausschnitte aus Trumps Rede so zusammengeschnitten und gesendet worden, dass der Eindruck entsteht, Trump selbst habe die Menge aufgerufen, zum Capitol zu ziehen und die Ernennung Bidens zur Not gewaltsam zu verhindern. BBC-Senderchef Tim Davie und Nachrichtenchefin Deborah Turness erklärten nach der Aufdeckung des Skandals am Sonntagabend ihren Rücktritt. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine nachträgliche Rechtfertigung seitens des ZDF oder von Herrn Elmar Theveßen, man habe von den inzwischen bekannten Tatsachen noch keine Kenntnis gehabt oder es sei zeitlich nicht mehr möglich gewesen, die Inhalte der Dokumentation entsprechend zu überprüfen oder anzupassen, nicht akzeptabel wäre. Bei derartigen journalistischen Produktionen handelt es sich um vorab redaktionell abgestimmte Beiträge, für die die Verantwortlichen ausreichend Zeit und Pflicht zur Faktenprüfung haben. Die ausgestrahlten Passagen stellen daher eine klare Falschdarstellung sowie eine bewusste Manipulation und Indoktrination der Zuschauer dar. 3. Darstellung eines vermeintlichen „Rocker“-Teilnehmers am Sturm auf das Kapitol Zu Beginn der Sendung wird ein Motorradfahrer und ehemaliger Rocker vorgestellt, der – so die Darstellung – am Sturm auf das Kapitol beteiligt gewesen sei und dafür eine 17-jährige Haftstrafe erhalten habe. Diese Passage ist auffällig suggestiv gestaltet: Der Beitrag konstruiert eine Geschichte, die darauf abzielt, diesen Mann als unglaubwürdig, widersprüchlich und moralisch fragwürdig darzustellen. Seine Aussagen werden als Lügen oder Selbsttäuschung abgewertet. Damit geht die Berichterstattung über eine reine Darstellung von Fakten weit hinaus. Die Inszenierung dieser Figur dient offensichtlich dazu, auch Präsident Donald Trump indirekt zu diskreditieren, indem seine spätere Entscheidung, sämtliche wegen der Kapitol-Ereignisse Verurteilten per Amnestie zu begnadigen, in einem bewusst negativen und manipulativen Kontext gezeigt wird. Ob die juristischen Einzelheiten oder die Amnestie-Entscheidung in allen Aspekten korrekt wiedergegeben sind oder nicht, spielt hierbei fast keine Rolle – denn der Beitrag selbst lässt keinerlei Zweifel an seiner eigenen Darstellung zu und vermittelt dem Publikum eine eindeutige, wertende Interpretation. Ziel ist offenbar, ein bestimmtes Bild zu erzeugen und den Zuschauer in eine gewünschte politische Deutung zu lenken. Diese Form der Berichterstattung erfüllt nicht die Anforderungen an Objektivität, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt gemäß § 26 Medienstaatsvertrag, sondern stellt eine einseitige, suggestive und meinungssteuernde Darstellung dar. Sie trägt klar Züge einer gezielten Indoktrination statt einer neutralen Information. 4. Unsachliche Kommentierung und Framing Insbesondere der Beitrag von Herrn Elmar Theveßen ist durch einen offen wertenden, teilweise sarkastischen Ton geprägt, der nicht einer neutralen journalistischen Einordnung entspricht, sondern den Charakter einer politischen Meinungsäußerung trägt. Der Eindruck einer gezielten Framing-Strategie zur negativen Beeinflussung der Zuschauer ist deutlich. 5. Unkorrekte Darstellung zu Charlie Kirk In der Dokumentation wird Charlie Kirk als Unterstützer Trumps dargestellt und gleichzeitig erwähnt, er sei ermordet worden, weil er „zu viel Hass verbreitet“ habe. Diese Behauptung ist unbelegt und widerspricht den bekannten Tatsachen zu Kirks Auftreten und öffentlichen Reden. Auch hier wird ein irreführendes und verfälschendes Bild vermittelt. 6. Fehlende Einordnung und mangelnde Kontextualisierung Politische Maßnahmen der damaligen US-Regierung – etwa im Bereich der Einwanderung – werden pauschal als „menschenfeindlich“ bezeichnet, ohne den Kontext der Wahlversprechen, rechtlichen Grundlagen (illegale Einwanderung) oder internationalen Vergleichsdaten zu beleuchten. Dies verstärkt den einseitigen Charakter der Berichterstattung. 7. Tendenziöse Titelgebung und redaktionelles Framing Bereits der Titel der Dokumentation „USA extrem“ ist eindeutig wertend und geeignet, beim Zuschauer von Beginn an ein negatives, verzerrtes Bild der Vereinigten Staaten und insbesondere der Regierung unter Präsident Donald Trump zu erzeugen. Ein solcher Titel impliziert eine pauschale Radikalität und politische Übersteigerung, noch bevor überhaupt Inhalte oder Fakten vermittelt werden. Dadurch wird beim Publikum unweigerlich eine emotionale Vorprägung geschaffen, die die anschließende Berichterstattung in eine bestimmte Richtung lenkt. Gerade im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Auftrag die objektive und ausgewogene Information der Bürger ist, ist eine derart suggestive Titelwahl nicht vertretbar. Sie steht im klaren Widerspruch zu den Grundsätzen journalistischer Fairness und Zurückhaltung, wie sie in § 26 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) festgelegt sind. Der Titel „USA extrem“ trägt somit bereits zur vorweggenommenen Meinungsbildung und zum Framing der gesamten Dokumentation bei, anstatt Raum für eine unvoreingenommene Auseinandersetzung mit dem Thema zu lassen. 8. Verletzung der Pflicht zur Ausgewogenheit Gemäß § 26 MStV sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, „die wesentlichen politischen, ideologischen und gesellschaftlichen Kräfte“ zu Wort kommen zu lassen und eine sachgerechte, unparteiische Darstellung zu gewährleisten. Diese Vorgaben wurden durch die vorliegende Sendung in eklatanter Weise verletzt. Ich fordere daher: 1. Eine offizielle Stellungnahme des ZDF zur inhaltlichen und redaktionellen Ausrichtung der Sendung. 2. Eine Prüfung durch den ZDF-Fernsehrat und ggf. eine Korrektur oder Richtigstellung der falschen bzw. irreführenden Darstellungen. 3. Eine Überprüfung der journalistischen Sorgfaltspflichten der verantwortlichen Redaktion. Ich erwarte eine schriftliche Antwort gemäß § 10 Abs. 3 MStV.
Links zum Thema
+