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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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29.11.2025 | 20:00 Uhr
T V
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Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde wegen unvollständiger und verzerrender Berichterstattung über Demonstrationen in Gießen / Angriffe auf Pressevertreter Hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gemäß § 19 Abs. 1 MStV wegen der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die Demonstrationen und Proteste in Gießen im Zusammenhang mit der Gründung einer AfD-Jugendorganisation. 1. Anlass der Beschwerde Nach Auswertung verschiedener Medienberichte (u. a. Tichys Einblick, Merkur, Osthessen News, Bild, DIE WELT) ist dokumentiert, dass es im Umfeld der Demonstrationen zu massiven Ausschreitungen, Stein- und Flaschenwürfen, Blockaden, Durchbruchsversuchen, dem Einsatz von Wasserwerfern sowie mindestens einem schweren Angriff auf ein Presseteam kam. Berichten zufolge wurde ein Kamerateam angegriffen, eingekesselt, körperlich attackiert und verletzt; die Polizei musste die Betroffenen aus der Menge heraus eskortieren. Zudem soll ein mutmaßlicher Täter identifiziert worden sein, und es wurden Strafanzeigen erstattet. Diese Aspekte sind von hohem journalistischen Gewicht, da sie unmittelbar Fragen der Pressefreiheit, der öffentlichen Sicherheit, der Rolle staatlich geförderter Organisationen sowie der politischen Verantwortung für Eskalationen berühren. 2. Kritik: Unvollständige Darstellung in ÖRR-Berichten In den vom ÖRR ausgestrahlten bzw. veröffentlichten Beiträgen wird jedoch überwiegend der Eindruck vermittelt, die Demonstrationen seien „überwiegend friedlich“ verlaufen. Die schwerwiegenden Übergriffe auf Journalisten und Einsatzkräfte wurden – sofern überhaupt erwähnt – nicht angemessen herausgestellt, nicht eingeordnet und nicht vertieft recherchiert. Dadurch entsteht für das Publikum ein verzerrtes Gesamtbild, das zentrale demokratische Grundfragen – insbesondere die Sicherheit von Pressevertretern, die Verlässlichkeit von Versammlungsanmeldern*und die Eskalationsdynamiken vor Ort – unzulänglich abbildet. 3. Verletzung des Programmauftrags Gemäß § 26 Abs. 1 MStV haben Beitragszahler Anspruch auf eine Berichterstattung, die: * wahrheitsgemäß, * umfassend, * unabhängig, * vollständig und * ausgewogen informiert und politische Vorgänge nicht verzerrt darstellt. Die gezielte Ausblendung oder Randplatzierung dokumentierter Gewalt gegen Pressevertreter erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Missachtung eines für eine Demokratie fundamentalen Themas – Schutz der Pressefreiheit – verletzt aus meiner Sicht den Kern des Programmauftrags. 4. Forderungen Ich fordere daher: 1. Nachträgliche journalistische Aufarbeitung, in der die Angriffe auf Pressevertreter transparent dargestellt und eingeordnet werden. 2. Korrektur oder Ergänzung bestehender Beiträge, sofern diese wesentliche Informationen weggelassen oder einseitig gewichtet haben. 3. Darlegung der redaktionellen Auswahlkriterien, die zur bisherigen Schwerpunktsetzung geführt haben. 4. Schaffung interner Standards, um Gewalt gegen Medienvertreter künftig nicht zu relativieren oder in der Berichterstattung zu marginalisieren. 5. Schlussbemerkung Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung, gerade bei politisch aufgeladenen Ereignissen neutral, umfassend und frei von Aktivismus zu berichten. Wenn dokumentierte Gewalt – insbesondere gegen Journalisten – nicht klar benannt und eingeordnet wird, gefährdet dies das Vertrauen in die Unabhängigkeit des ÖRR. Ich bitte um eine schriftliche und fristgerechte Antwort gemäß den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags. Anhang: Einige der Presseberichte sowie Beweisvideos der Gewalttätigkeit am 29.11.2025 anhängend. In einer Zeit, in der selbst der durchschnittliche Bürger zwischen zwei Bahnverspätungen eine vollständige Recherche auf dem Smartphone erledigen kann, erstaunt es doch, dass ausgerechnet der ÖRR – mit Milliardenbudget und ganzen Redaktionen – offenbar an der Hürde scheitert, grundlegende Informationen vollständig zusammenzutragen.
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