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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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05.02.2026 | 18:45 Uhr
T V
Info
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Verschwendung
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Begründung und weitere Details:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gemäß § 8 WDR-Gesetz sowie unter Bezugnahme auf die Regelungen des Medienstaatsvertrags (insbesondere §§ 6 und 19) zur Sendung „Aktuelle Stunde“ vom 05.02.2026. In der genannten Sendung wurde im Zusammenhang mit der Tötung eines 36-jährigen Zugbegleiters durch durch die Nachrichtensprecherin Susanne Wieseler sinngemäß ausgeführt, dass das internationale politische Klima – insbesondere ein angebliches Abweichen führender internationaler Akteure vom Völkerrecht und das propagierte „Recht des Stärkeren“ – als Erklärung oder Mitursache für das gewalttätige Handeln des Täters herangezogen werden könne. Diese Darstellung halte ich aus Sicht der journalistischen Sorgfaltspflicht und der gebotenen Sachlichkeit für problematisch: Verstoß gegen das Trennungsgebot von Nachricht und Kommentar (§ 6 Abs. 1 Medienstaatsvertrag) Die vorgenommene Einordnung stellt eine politische Interpretation dar, ohne diese als solche kenntlich zu machen. Für Zuschauerinnen und Zuschauer entsteht der Eindruck eines sachlich begründeten Zusammenhangs, obwohl hierfür nach meinem Kenntnisstand keine belastbaren Belege vorliegen. Fehlende Tatsachengrundlage und Kausalitätsannahme Weder Ermittlungsbehörden noch veröffentlichte Ermittlungsergebnisse haben einen Zusammenhang zwischen globalpolitischen Entwicklungen und der konkreten Tat hergestellt. Die suggerierte Kausalität überschreitet damit die Grenzen zulässiger journalistischer Einordnung in einer Nachrichtensendung. Außer Acht lassen relevanter statistischer und gesellschaftlicher Kontexte Als Konsumentin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erwarte ich eine ausgewogene und vollständige Einordnung. In dem Beitrag wurde jedoch vollständig ausgeblendet, dass schwere Gewalttaten gegen Kontroll- und Einsatzpersonal im öffentlichen Raum nach öffentlich zugänglichen Polizeistatistiken und Medienberichten insbesondere seit dem Jahr 2015 verstärkt in Erscheinung treten. Eine solche Entwicklung – unabhängig von ihrer Bewertung – hätte zumindest benannt oder in Relation gesetzt werden müssen, um eine sachliche Einordnung zu ermöglichen. Selektive Ursachenbetrachtung Statt empirisch belegbare Entwicklungen oder bekannte Risikofaktoren zu benennen, wurde eine globale politische Deutungsebene eröffnet, während konkrete, näherliegende gesellschaftliche oder kriminalstatistische Aspekte unberücksichtigt blieben. Dies widerspricht dem Gebot der ausgewogenen Berichterstattung (§ 19 Abs. 1 Medienstaatsvertrag). Gefahr der Verantwortungsverschiebung Die politische Rahmung eines konkreten Tötungsdelikts birgt zudem die Gefahr, individuelle Verantwortung zu relativieren und ein schweres Gewaltverbrechen nachträglich ideologisch zu überformen. Ich bitte den WDR daher um -eine redaktionelle Überprüfung der genannten Sendung, -eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit der beanstandeten Aussage mit den journalistischen Sorgfaltspflichten, -sowie um Mitteilung, ob eine Klarstellung oder redaktionelle Einordnung vorgesehen ist. Diese Programmbeschwerde richtet sich ausdrücklich nicht gegen politische Meinungsvielfalt, sondern gegen die nicht kenntlich gemachte Vermischung von politischer Interpretation und Nachrichtenberichterstattung in einer öffentlich-rechtlichen Sendung.
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