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Das ist unsere TOP-Programmbeschwerde
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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04.07.2026 | 21:45 Uhr
T V
Nachrichten
heute journal
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Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde gegen das heute journal vom 04.07.2026 – Interview von Dunja Hayali mit Alice Weidel sowie 03.07.2026 Hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gegen das heute journal vom 04.07.2026 sowie das darin geführte Interview von Frau Dunja Hayali mit Frau Alice Weidel. Bereits zu Beginn des Interviews wurde erneut die Bezeichnung der AfD als „rechtsextreme Partei“ in den Mittelpunkt gestellt. Statt zunächst die politischen Inhalte und Beschlüsse des Bundesparteitages zu thematisieren, prägte diese Einordnung den weiteren Verlauf des Gesprächs. Dadurch entstand bei mir der Eindruck, dass das Interview weniger der Information der Zuschauer über die Ergebnisse des Parteitages diente, sondern von Beginn an durch ein wertendes Framing bestimmt war. Besonders beanstande ich folgende Aussage von Frau Hayali im Zusammenhang mit den Demonstrationen vor dem Parteitag: „Es war größtenteils friedlich, es gab ein ganz paar wenige Auseinandersetzungen mit der Polizei, sagt die Polizei.“ Diese Darstellung halte ich für unvollständig und geeignet, den tatsächlichen Geschehensablauf erheblich zu verharmlosen. Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung war bereits umfassend über die massiven Übergriffe auf Journalisten von Apollo News berichtet worden. Öffentlich zugängliche Videoaufnahmen dokumentieren, dass Journalisten bedrängt, verfolgt und körperlich übelst angegriffen (mit Tritten auf den Kopf u.a.) wurden. Mehrere Betroffene mussten medizinisch behandelt werden. Nach meiner Wahrnehmung wurden diese Ereignisse im Interview weder erwähnt noch angemessen eingeordnet. Es gab außerdem einen weiteren Übergriff auf mind. zwei Journalisten der Jungen Freiheit, die ebenfalls mit Schlägen attackiert wurden sowie ein Diebstahl des Handys erfolgte. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage, die Demonstrationen seien „größtenteils friedlich“ gewesen und es habe lediglich „ein ganz paar wenige Auseinandersetzungen mit der Polizei“ gegeben, zumindest unvollständig. Zuschauer konnten dadurch den Eindruck gewinnen, dass es abgesehen von einzelnen Zwischenfällen keine schwerwiegenden Gewalttaten gegeben habe. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung, über derartige Vorfälle vollständig und ausgewogen zu informieren. Dazu gehört nach meinem Verständnis auch, erhebliche Gewalttaten gegen Journalisten unabhängig von deren Medium oder politischer Einordnung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Pressefreiheit gilt unterschiedslos für alle Journalisten. Darüber hinaus entstand bei mir der Eindruck, dass das Interview erneut überwiegend von wertenden Einordnungen geprägt war und weniger darauf abzielte, den Zuschauern die Möglichkeit zu geben, sich anhand der Antworten der Interviewpartnerin ein eigenes Bild über die Inhalte des Parteitages zu machen. Ein weiterer Grund für meine Programmbeschwerde ist die Anmoderation im heute journal vom 03.07.2026. Frau Dunja Hayali erklärte dort: „Am Wochenende hält die AfD ihren 17. Bundesparteitag ab und zwar in Thüringen an einem speziellen Datum, denn genau vor 100 Jahren, am 3. und 4. Juli 1926, fand ebenfalls in Thüringen ein wichtiger Parteitag der NSDAP statt. Zufall, sagt die AfD. Drei Gründe, um dagegen zu protestieren und Zufahrtswege zum Gelände zu blockieren, sagen Demonstrierende.“ Diese Anmoderation beanstande ich ausdrücklich. Durch die Hervorhebung des historischen Datums und die unmittelbare Verknüpfung mit dem bevorstehenden AfD-Parteitag wurde aus meiner Sicht eine Assoziation zwischen der AfD und der NSDAP hergestellt, ohne dass hierfür eine tatsächliche Grundlage benannt wurde. Eine solche Einordnung ist geeignet, beim Zuschauer eine entsprechende gedankliche Verbindung hervorzurufen, obwohl nach meinem Kenntnisstand keine Tatsachen vorlagen, die einen bewusst gewählten historischen Bezug belegen. Nach den hierzu veröffentlichten Informationen fragte der MDR (ARD) bei der Messe Erfurt nach der Terminvergabe. Demnach wurde der Termin für den Bundesparteitag von der Messe vorgeschlagen und hatte keinen historischen Hintergrund. Sollte dies zutreffen, fehlte der von der Anmoderation nahegelegten Assoziation bereits die tatsächliche Grundlage. Gerade deshalb halte ich diese Form der Anmoderation für journalistisch problematisch. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, Zuschauer durch eine sachliche Berichterstattung zu informieren und nicht durch historische Assoziationen einen Deutungsrahmen zu schaffen, der durch die bekannten Tatsachen nicht gedeckt ist. Ich bitte daher ausdrücklich auch um Prüfung, ob diese Anmoderation den Anforderungen an Objektivität, Ausgewogenheit und journalistische Sorgfalt nach dem Medienstaatsvertrag und den journalistischen Grundsätzen des Pressekodex entsprach. Nach meinem Verständnis verpflichtet § 26 des Medienstaatsvertrages den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit. Ebenso verlangen die journalistischen Grundsätze des Pressekodex eine sorgfältige, vollständige und wahrheitsgemäße Darstellung wesentlicher Tatsachen. Ich bitte Sie daher um Prüfung, • ob die Darstellung der Ereignisse rund um die Demonstrationen den bekannten Tatsachen vollständig entsprach, • weshalb die dokumentierten Angriffe auf Journalisten im Interview keine angemessene Berücksichtigung fanden, • ob die Gesprächsführung den Anforderungen an Objektivität und Ausgewogenheit entsprach, • und ob eine Klarstellung oder Stellungnahme zu den beanstandeten Punkten erfolgen wird. Ich bitte um eine schriftliche Antwort auf diese Programmbeschwerde.
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