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09.08.2026 | 16:30 Uhr
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Begründung und weitere Details:
Programmbeschwerde zu MDR-Interview mit Ulrich Siegmund, 09.08.2026 und nachfolgenden „MDR-Faktencheck“ zur Sendung und den Aussagen von Ulrich Siegmund wegen unzureichender statistischer Einordnung, problematischer Gesprächsführung und möglicher tendenziöser Darstellung im Interview mit Ulrich Siegmund 1. Gegenstand der Beschwerde Hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gegen die journalistische Gesprächsführung im MDR-Interview mit dem AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund sowie gegen die hierzu veröffentlichte MDR-Faktenbasis „Wie sicher ist Sachsen-Anhalt?“. Die Beschwerde richtet sich ausdrücklich nicht gegen kritische Fragen an einen Politiker. Kritische Überprüfung politischer Aussagen gehört zum journalistischen Auftrag. Beanstandet wird vielmehr die konkrete statistische Argumentation und die Art ihrer Verwendung im Gespräch. 2. Die nicht beantwortete Schlüsselfrage: „..welche Delikte genau?“ Im Gespräch wurde Herrn Siegmund der Rückgang der Gesamtzahl polizeilich registrierter Straftaten entgegengehalten. Siegmund fragte daraufhin sinngemäß: „…welche Delikte…?“ Diese Nachfrage war sachlich relevant, weil er zuvor gerade nicht ausschließlich über Eigentums- oder Vermögensdelikte gesprochen hatte, sondern über Sicherheit im öffentlichen Raum, Gewalt, mögliche Unsicherheit von Frauen sowie die Situation in den Abend- und Nachtstunden. Einige relevante Sendezeitpunkte für diese Programmbeschwerde: 2:31 - Siegmund – welche Delikte genau? 3:01 – Journalistin – spricht erneut die Gesamtstatistik aller erfassten Straftaten an 3:04 – Siegmund – fragt wiederholt „welche Delikte?“ 4:31 – Siegmund – Aufzählung von Veränderungen in der Sicherheit des Landes u.a. „…stichsichere Westen für Ordnungsbeamte notwendig…!“ 4:31 – Journalistin – „trotzdem sagen die Zahlen, dass die Straftaten deutlich zurückgegangen sind…“ wiederholt beruft sich die Journalistin nur auf die Gesamtstatistik aller erfassten Straftaten Statt die angesprochene Deliktsstruktur aufzuschlüsseln, wurde im Gespräch weiterhin die Gesamtzahl aller Straftaten als Gegenargument verwendet. Auch die nachfolgende MDR-Faktenbasis stellt vor allem 320.000 registrierte Straftaten 1995 rund 173.000 im Jahr 2025 gegenüber. Der MDR bestätigt damit eine zutreffende Zahl, beantwortet aber nicht die konkrete Frage, welche für die behauptete Unsicherheit relevanten Deliktsgruppen sich wie entwickelt haben. 3. Die Gesamtzahl und die einzelnen Deliktsgruppen entwickeln sich gegenläufig Die amtliche PKS zeigt, dass die Gesamtzahl der registrierten Straftaten stark zurückgegangen ist. 1995 wurden in Sachsen-Anhalt 319.665 Fälle registriert, 2025 waren es 172.776. Das entspricht einem Rückgang von rund 46 Prozent. Dieser Rückgang wird wesentlich durch den starken Rückgang der Diebstahlsdelikte geprägt: von 210.067 Fällen im Jahr 1995 auf 56.649 im Jahr 2025, also um rund 73 Prozent. Bei Körperverletzungen ergibt sich dagegen eine gegenläufige Entwicklung: 15.572 Fälle im Jahr 1995 gegenüber 20.426 im Jahr 2025 – ein Anstieg von rund 31 Prozent. Die amtliche PKS 2025 weist außerdem 33.438 Rohheitsdelikte bzw. Straftaten gegen die persönliche Freiheit aus. Deliktsbereich 1995 - 2025 Entwicklung Gesamtkriminalität 319 665 - 172 776 -46.0 % Diebstahl 210 067 - 56 649 -73.0 % Körperverletzung 15 572 - 20 426 +31.2 % (Excell-Tabelle als Anlage 3 beiliegend, da hier nicht besser darstellbar) Hinweis: Die Anlage verwendet bewusst nur historische Vergleichswerte, die aus den herangezogenen PKS-Unterlagen belastbar übernommen wurden. Bei einzelnen Deliktsgruppen können sich über Jahrzehnte Definitionen, Erfassungsregeln und Anzeigeverhalten ändern. 4. Pro-Kopf-Betrachtung Sachsen-Anhalt hatte 1995 rund 2,76 Millionen Einwohner; 2025 waren es nur noch etwa 2,1 Millionen. Ein bloßer Vergleich absoluter Fallzahlen kann daher die Belastung der Bevölkerung nur eingeschränkt abbilden. Gerade bei Rohheitsdelikten ist diese Differenzierung relevant: 2025 wurden 33.438 Fälle registriert; gegenüber 2024 waren das 735 Fälle bzw. 2,2 Prozent mehr. Körperverletzungen lagen 2025 bei 20.426 Fällen. Gleichzeitig sind Raubdelikte auf 1.105 Fälle gesunken. Die Kriminalitätsentwicklung ist somit nicht einheitlich, sondern deliktsabhängig. Auf 100.000 Einwohner berechnet sind dies: 1995: 880 Fälle je 100.000 Einwohner gegenüber 2025: 1.566 Fälle je 100.000 Einwohner. Damit ist die Belastung je Einwohner um rund 78 Prozent gestiegen! Auch diese Tatsache wird in der MDR-Faktenbasis nicht thematisiert. 5. Sexualdelikte: Auch hier ist Differenzierung zwingend 2025 wurden in Sachsen-Anhalt 3.803 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert, 14,1 Prozent mehr als 2024. Gleichzeitig gingen Vergewaltigungen von 361 auf 352 Fälle und der sexuelle Missbrauch von Kindern auf 441 Fälle zurück. Einen erheblichen Anteil des Anstiegs bilden Delikte im Zusammenhang mit der Verbreitung pornografischer Schriften. Diese Zahlen zeigen, warum eine pauschale Aussage über „die Sexualdelikte“ ohne Aufschlüsselung journalistisch unzureichend wäre. 6. Der MDR benennt selbst die Grenzen der PKS Der MDR weist in seiner veröffentlichten Faktenbasis selbst darauf hin, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht die gesamte Kriminalitätswirklichkeit abbildet und dass das Dunkelfeld nicht zuverlässig quantifiziert werden kann. Damit erkennt der MDR selbst die begrenzte Aussagekraft der PKS an. Das ist mit einem Faktencheck vereinbar, verlangt aber eine präzise Formulierung: Die PKS belegt einen Rückgang der polizeilich registrierten Fälle. Sie belegt nicht ohne Weiteres einen entsprechenden Rückgang der tatsächlichen Kriminalität oder des subjektiven Sicherheitsgefühls. 7. Sicherheitsgefühl und registrierte Kriminalität sind unterschiedliche Fragen Der MDR stellt bei Siegmunds Aussage, Bürger fühlten sich nicht sicher und hätten nachts Angst, selbst fest, dass diese Aussage als subjektives Empfinden nicht belastbar be- oder widerlegt werden kann. Gerade deshalb ist es methodisch problematisch, anschließend die Gesamtzahl der PKS als faktische Widerlegung heranzuziehen. Ein Rückgang von Diebstahlsdelikten kann die Gesamtzahl stark senken, ohne damit die Frage zu beantworten, wie sich die Wahrnehmung von Gewalt, Körperverletzung, Bedrohung oder sexueller Belästigung im öffentlichen Raum entwickelt. 8. Gesprächsführung und journalistische Fairness Besonders beanstande ich die Gesprächsführung, soweit Herrn Siegmund wiederholt sinngemäß entgegengehalten wurde, ob er die Statistik überhaupt kenne bzw. gelesen habe. Eine solche Nachfrage wäre sachlich berechtigt, wenn der Interviewpartner nachweislich falsche Zahlen verwendet hätte. Hier wurde jedoch seine Frage nach dem konkreten Delikt nicht beantwortet. Die journalistisch naheliegende Reaktion wäre gewesen: „Welches Delikt meinen Sie?“ Anschließend hätte die Interviewerin die entsprechenden PKS-Zahlen präsentieren und Herrn Siegmund damit konfrontieren können. Das wäre ein überprüfbarer und ergebnisoffener Faktencheck gewesen. Das Gebot der Ausgewogenheit und Sachlichkeit: Durch die tatsächliche Gesprächsführung entstand aus meiner Sicht der Eindruck, dass nicht nur eine Aussage sachlich geprüft, sondern die Person des politischen Interviewpartners als statistisch unwissend bzw. unglaubwürdig dargestellt werden sollte. Gerade bei einem öffentlich-rechtlichen Sender ist hier besondere Zurückhaltung und Sachlichkeit geboten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag, die Bevölkerung umfassend, wahrheitsgemäß und sachlich zu informieren und dabei unterschiedliche Auffassungen angemessen zu berücksichtigen. Gerade bei einem politisch hochsensiblen Thema wie Kriminalität, Migration und Sicherheit ist deshalb besondere journalistische Sorgfalt erforderlich. 9. Konkrete Fragen an den MDR-Rundfunkrat 1. Warum wurde die Nachfrage „…welche Delikte…?“ nicht konkret beantwortet? 2. Welche Deliktsgruppen wurden von der Redaktion als für Siegmunds Aussage über öffentliche Sicherheit relevant identifiziert? 3. Warum wurde zur Widerlegung dieser Aussage primär die Gesamtzahl aller Straftaten herangezogen? 4. War der Redaktion die gegenläufige Entwicklung von Gesamtkriminalität, Diebstahl, Rohheitsdelikten und Körperverletzungen bekannt? 5. Warum wurde keine Pro-Kopf-Betrachtung vorgenommen, obwohl Sachsen-Anhalt seit 1995 erheblich Einwohner verloren hat? 6. Auf welcher konkreten Tatsachengrundlage wurde die Frage aufgeworfen, ob Herr Siegmund die Statistik überhaupt kenne bzw. gelesen habe? 7. Welche konkrete Aussage von Herrn Siegmund wurde als falsch bewertet und welche Zahlen widerlegen sie jeweils? 8. Wie stellt der MDR sicher, dass eine zwar zutreffende, aber für die konkrete Aussage nicht hinreichende Gesamtzahl nicht als scheinbare Widerlegung einer Aussage über einzelne Deliktsgruppen verwendet wird? 10. Schluss Ich fordere ausdrücklich keine unkritische Berichterstattung über Herrn Siegmund oder die AfD. Politische Aussagen dürfen und sollen kritisch hinterfragt werden. Ein öffentlich-rechtlicher Faktencheck muss jedoch die Behauptung prüfen, die tatsächlich aufgestellt wurde, und darf nicht eine andere statistische Größe als scheinbare Widerlegung einsetzen. Wenn Herr Siegmund über das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und über Gewalt- und Sexualdelikte spricht, ist die Aussage „Es gibt insgesamt weniger Straftaten“ keine hinreichende statistische Widerlegung. Die sachgerechte Frage lautet: Welche Delikte sind zurückgegangen, welche gestiegen und wie hat sich die Belastung je Einwohner entwickelt? Ich bitte um eine inhaltliche Prüfung und um eine nachvollziehbare schriftliche Stellungnahme zu den oben genannten Punkten. Anlage 1 – Kriminalitätsentwicklung Sachsen-Anhalt 1995-2025 (im Anhang die Grafik, leider lässt sich diese hier in der App nicht als Link anhängen) Die Grafik zeigt die gegenläufige Entwicklung: Gesamtkriminalität und insbesondere Diebstahlsdelikte gingen stark zurück; die registrierten Körperverletzungen lagen 2025 dagegen deutlich über dem Niveau von 1995. Kurzdarstellung in Worten der Grafik: Gesamtkriminalität 54 Diebstahl 27 Körperverletzung 131 Indexdarstellung: 1995 = 100. Quellen: Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt, PKS 2002/2005 (historische Reihe ab 1995) und PKS 2025. Anlage 2 – Quellen und methodische Hinweise 1. MDR-Faktencheck zum Interview mit Ulrich Siegmund „Wie sicher ist Sachsen-Anhalt? Die MDR-Faktenbasis zum Interview mit Ulrich Siegmund“, Stand 11.08.2026. (mdr.de) https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/interview-faktencheck-104%2Culrich-siegmund-afd-136.html?utm_source=chatgpt.com 2. Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen-Anhalt 2025 Offizielle Veröffentlichung des Innenministeriums/Landespolizei Sachsen-Anhalt. Enthält u. a. die 172.776 registrierten Straftaten 2025 und die detaillierte Aufschlüsselung. (Landesportal Sachsen-Anhalt) https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/Praevention/Kriminalpraevention/PKS_und_PMK/033_2026_PKS_2025.pdf?utm_source=chatgpt.com 3. Übersicht der PKS-Jahresberichte Sachsen-Anhalt Offizielle Seite der Polizei Sachsen-Anhalt mit den PKS-Jahrbüchern, einschließlich der Jahre 2005 bis 2025 und weiterer historischer Jahrgänge. (Landesportal Sachsen-Anhalt) https://polizei.sachsen-anhalt.de/kriminalitaet-und-praevention/statistiken-jahresberichte?utm_source=chatgpt.com 4. PKS Sachsen-Anhalt 2005 Das historische PKS-Jahrbuch mit den Tabellen und Langzeitentwicklungen, die wir für den Vergleich 1995–2025 herangezogen haben. (Landesportal Sachsen-Anhalt) https://polizei.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/lka/pks/PKS_Jahrbuch_2005_LSA.pdf?utm_source=chatgpt.com 5. PKS Sachsen-Anhalt 2001 Diese historische Originalquelle ist ebenfalls interessant, weil sie die damaligen PKS-Erfassungsgrundsätze erläutert und historische Tabellen enthält. (Landesportal Sachsen-Anhalt) https://polizei.sachsen-ynhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/Polizei/lka/pks/PKS_Jahrbuch_2001_LSA.pdf?utm_source=chatgpt.com Methodischer Hinweis: Die PKS ist eine Statistik der der Polizei bekannt gewordenen und nach den PKS-Regeln erfassten Fälle. Sie ist nicht mit der tatsächlichen Gesamtkriminalität gleichzusetzen. Das LKA Sachsen-Anhalt weist selbst auf Dunkelfeld, Anzeigeverhalten, polizeiliche Kontrollintensität, Änderungen der statistischen Erfassung und Änderungen des Strafrechts als Einflussfaktoren hin.
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