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Programmbeschwerde von Ingrid
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hessenschau
HR
29.07.2024 | 21:35 Uhr
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
persönliche Diffamierung
Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Das kann sogar sehr teuer werden!!! In der heutigen hessenschau heute am 29.07.24, 21:30 Uhr wurde in einem Bericht zu einer Demonstration in Marburg folgendes u.a. gesagt: „Sellner … Vordenker rechtsextremer Szene im deutschsprachigen Raum.“ „Die Neue Rechte gibt sich bürgerlich, intellektuell und denkt völkisch, national und rassistisch.“ „Bekannter wurde der Österreicher Martin Sellner als ein Redner bei einem Treffen „rechter Kreise“ in Potsdam im November vorigen Jahres, das nach einem Bericht des Recherchenetzwerks Correctiv bundesweite Proteste auslöste. Und auch den Remigrationsbegriff in den Blick rückte, die sog. Remigration meint die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland.“ „U.a. will Sellner Menschen mit Migrationsgeschichte, auch mit deutschem Pass, in Lager nach Nordafrika abschieben. Ebenso wie Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.“ Aktuell zitiere ich aus Berichten diverser freier Medien dazu: Die Behauptungen der teilweise staatlich finanzierten Plattform „Correctiv“ über die angeblich bei einem Treffen in Potsdam im November 2023 geschmiedeten „Deportationspläne“ sind abermals vor Gericht demontiert worden. Ein Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg verbietet NDR und Tagesschau, die Darstellung zu wiederholen, bei dem Treffen im Landhaus Adlon am 25. November 2023 sei die Ausweisung deutscher Staatsbürger von den Teilnehmern diskutiert worden (Beschluss vom 23.07. 2024, 7 W 78/24). Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschied nun in einem Eilverfahren: Der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der für die „Tagesschau“ verantwortlich ist, darf „in Bezug auf“ Vosgerau nicht weiter berichten, dass auf dem Potsdamer Treffen auch eine Ausbürgerung von Staatsbürgern diskutiert worden sei (Beschl. v. 23.07.2024, Az. 7 W 78/24). Das OLG stützte das Verbot dieser Aussagen darauf, dass es sich hierbei um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen handele. Das OLG hielt demnach die von Vosgerau vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen mehrerer Teilnehmer des Treffens für glaubhaft. Das Gericht erkannte an, dass Vosgerau durch die Berichterstattung des NDR „fortlaufend in seinen Rechten verletzt“ werde, was die Notwendigkeit einer schnellen gerichtlichen Entscheidung begründete. Dem NDR drohen ab sofort Strafen von 250.000 Euro, wenn weiter behauptet wird, dass die Ausweisung deutscher Staatsbürger beim sogenannten „Geheimtreffen“ gefordert wurde. Die Hauptnachrichtensendung der ARD hatte Anfang 2024 diese Formulierung direkt von „Correctiv“ übernommen. Dagegen klagte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, Teilnehmer des Treffens, und bekam nun Recht. Schon in einem vorangegangenen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatte „Correctiv“ eingeräumt, über keine Belege für seine damals verbreiteten Behauptungen zu verfügen. Die Vertreter der Plattform beriefen sich darauf, in ihrer Veröffentlichung vom 10. Januar 2024 keine Tatsachen, sondern nur Meinungen mitgeteilt zu haben. Die „Tagesschau“ stellte seinerzeit die unbelegten Spekulationen von „Correctiv“ als Tatsachen dar. In einem anderen Verfahren vor dem gleichen Gericht erreichte Vosgerau, dass „Correctiv“-Chef David Schraven nicht mehr behaupten darf, die „Correctiv“-Darstellungen über das Treffen in Potsdam seien „prozessuale Wahrheit“. Das hatte Schraven jedenfalls in einem Interview mit der FAZ so verbreitet – falsch und zu Unrecht. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Bereits am 7. Mai 2024 hatte das Landgericht (LG) Hamburg dem „CORRECTIV“-Geschäftsführer David Schraven untersagt, öffentlich zu verbreiten, dass das Gericht die Kernaussage der vermeintlichen Skandalstory um ein Treffen von AfD- und CDU-Politikern in Potsdam als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt habe. Seit dem 19. Juni steht nun fest: Schraven beugt sich dem Urteil. Es hat damit Rechtskraft erlangt. Vosgerau kommentierte seinen juristischen Sieg so: „Es muß sich bei Journalisten bis zum ÖRR endlich herumsprechen: Wer ‚Correctiv‘ glaubt, verliert – kostenpflichtig.“ Die hessenschau: a) Scheint sich überhaupt nicht umfassend, vollumfänglich und ausgewogen zu informieren, denn sonst hätte dieser Bericht heute so nie gesendet werden dürfen. Denn es gab bereits vor dem 23.07.24 ein Urteil dazu, vom 07.05.24. b) Die Journalisten sind meiner Meinung nach unfähig und daher sofort zu entlassen. c) Die Journalisten, die weiterhin solche Falschmeldungen, ja Lügen, in den Medien verbreiten sind entweder in ihrer eigenen Ideologie gefangen oder evtl. sogar gekauft, dies zu tun? d) Journalisten haben neutral und ausgewogen, ehrlich zu berichten. Leider durchgefallen, Note 6 setzen. e) Solche Berichte sind nur weitere Beweise für die politische Beeinflussung der ÖRR Medien.
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