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Programmbeschwerde von Ingrid
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Nachrichten
Tagesschau
Das Erste
21.10.2024 | 20:00 Uhr
Demokratiefeindlichkeit
Diskriminierung
Diskriminierung Behinderter
Einseitigkeit
Fake Interview
Falschmeldung
Hetze
Jugendgefährdung
Kriegstreiberei
Panikmache
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Propaganda
Rassismus
Schleichwerbung
selektive Berichterstattung
Sexismus
unsittliche Inhalte
Unwahrheit
Verharmlosung von Gräueltaten
Verletzung Persönlichkeitsrechte
Verschwendung
Wahlbeeinflussung
Werbemissbrauch
Zensur
Begründung und weitere Details:
Am 21. Oktober 2024 berichtete die Tagesschau über die Eröffnung eines neuen NATO-Stützpunkts in Rostock zur Ostseeüberwachung. Dieser Bericht sowie Vorabinformationen auf Tagesschau.de und vom MDR beriefen sich offensichtlich auf eine Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums, die das Zentrum als "taktisches Hauptquartier der NATO" bezeichnete. Im Tagesverlauf folgte jedoch eine Umstellung der offiziellen Sprachregelung, die explizit darauf abzielte, Verweise auf die NATO zu vermeiden und stattdessen eine "multinationale Einheit" der deutschen Marine zu betonen, wohl um dem Vorwurf eines Vertragsbruchs des Zwei-plus-Vier-Vertrags zu entgehen. Daraufhin wurde der ursprüngliche Bericht ohne Offenlegung oder Korrektur durch einen neuen Text ersetzt, der sich eng an diese neue Sprachregelung hielt. Die Berichterstattung der Tagesschau zur Eröffnung eines neuen NATO-Zentrums in Rostock am 21. Oktober 2024 wirkt wie ein Beispiel extremer Staatsnähe und journalistischer Prinzipienlosigkeit. Der ursprüngliche Bericht folgte eng der offiziellen Darstellung der Bundesregierung, wonach das Zentrum als "taktisches NATO-Hauptquartier" diene. Nach öffentlicher Kritik und Hinweisen auf einen möglichen Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde dieser Bericht jedoch stillschweigend ersetzt. In der neuen Fassung, veröffentlicht am Folgetag, ist plötzlich nur noch von einem deutschen Marinezentrum "in Zusammenarbeit mit NATO-Partnern" die Rede, während die Rolle der NATO weitgehend ausgeblendet wird. Am Folgetag folgte zudem ein "Faktencheck" des NDR, in dem die ursprüngliche Darstellung als fehlerhaft dargestellt wurde. Dabei wurde die Definition der Stationierung ausländischer Truppen im ehemaligen Gebiet der DDR aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag auf irreführende Weise ausgelegt und Absatz 3 des Artikels 5, der jegliche Stationierung auch nach dem Abzug sowjetischer Truppen verbietet, nicht vollständig wiedergegeben. Diese Umstellung der Berichterstattung ohne transparente Korrektur und die selektive Wiedergabe vertraglicher Bestimmungen wecken den Eindruck, dass journalistische Prinzipien zugunsten einer politischen Linie vernachlässigt wurden. Der als "Faktencheck" veröffentlichte Beitrag wirkt weniger wie eine unabhängige Einordnung, sondern vielmehr wie eine Rechtfertigung für die geänderte Sprachregelung der Regierung. Dieses Vorgehen wirft grundlegende Fragen zur journalistischen Integrität und Transparenz bei der Berichterstattung der ARD auf. Ich bitte Sie um Prüfung, ob diese Vorgehensweise noch mit dem öffentlichen Informationsauftrag und den journalistischen Prinzipien der ARD vereinbar ist.
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