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Programmbeschwerde von Ingrid
Diese Beschwerde kannst du anpassen und dann in deinem Namen abschicken.
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11.01.2025 | 13:45 Uhr
T V
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Begründung und weitere Details:
Berichterstattung der Tagesschau am 11.01.2025 um 14:00 Uhr Hört dies denn nie auf mit diesen Lügen der Journalisten, hier in der ARD, mit der Verdrehung von Tatsachen, der Manipulation und damit Hirnwäsche der Zuschauer - Propaganda im höchsten Stil? Hiermit erhebe ich Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung der Tagesschau am 11. Januar 2025, etwa um 14:00 Uhr, durch den Journalisten Torben Lehning. Herr Lehning berichtete in der Nachrichtensendung vom Parteitag der AfD in Riesa und zitierte Kanzlerkandidatin Dr. Alice Weidel mit den Worten, sie habe von einer „Abschiebung im großen Stil“ gesprochen und dazu ergänzt: „Wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration.“ Doch statt diese Aussage korrekt und neutral einzuordnen, setzte Herr Lehning sie in einen vollkommen falschen und verfälschenden Kontext. Der Journalist Lehning sagt weiter: "Wir erinnern uns, das Wort Remigration kommt aus rechtsextremen Kreisen und meint die Ausweisung von Millionen Deutschen, ja genau auch Millionen Deutschen...". Diese Behauptung stellt nicht nur eine offenkundige Verzerrung der tatsächlichen Aussagen von Dr. Weidel dar, sondern entspricht nachweislich nicht den Tatsachen. Die tatsächlich getätigte Aussage von Dr. Weidel lautete: „Versorgung von Asylanten von Geld- auf Sachleistungen umstellen, Sozialleistungen für nicht Aufenthaltsberechtigte streichen und Rückführung im großen Stil durchführen und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, wenn es dann Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration.“ Es ist offensichtlich, dass der Begriff „Remigration“ in diesem Kontext weder etwas mit Deutschen noch mit deren Abschiebung zu tun hat. Es ist vielmehr Teil eines politischen Programms zur Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter Personen. Die Einordnung durch den Journalisten, dass dies „Millionen Deutsche“ betreffen würde, ist somit nicht nur faktisch falsch, sondern entspricht einer bewussten Verdrehung der Äußerungen der Kanzlerkandidatin der AfD. Diese Aussage von Herrn Lehning ist nicht nur irreführend, sondern verstößt gegen journalistische Sorgfaltspflichten. Zudem wurde die Behauptung, die AfD wolle „Millionen Deutsche abschieben“, bereits in einem anderen Zusammenhang gerichtlich untersagt. Das Gerichtsurteil sieht in der Verbreitung dieser falschen Behauptung eine unzulässige Tatsachenbehauptung und setzt eine Strafandrohung von 250.000 Euro fest. Die Berichterstattung der Tagesschau zeigt in diesem Fall einen klaren Mangel an Objektivität und Neutralität. Statt die Aussagen von Dr. Alice Weidel sachlich und im korrekten Zusammenhang darzustellen, wurde hier offensichtlich eine tendenziöse Interpretation vorgenommen, die die politische Position der AfD verzerrt darstellt und damit Einfluss auf die Meinungsbildung der Zuschauer nimmt. Dies kommt einer Wahlbeeinflussung gleich und ist mit den Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks unvereinbar. Ich fordere eine umfassende Prüfung des Sachverhalts sowie eine öffentliche Richtigstellung der unzutreffenden Aussagen in einer zukünftigen Nachrichtensendung. Zudem erwarte ich, dass Sie Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass solche Verzerrungen in der Berichterstattung künftig unterbleiben. Journalisten, die sich nicht an Recht und Gesetz, an Medienstaatsvertrag und den Pressekodex halten, haben ihre Berechtigung "Journalist" zu sein verloren. Die Konsequenz muss eindeutig heißen "Ausweisung aus dem ÖRR und auch Ausweisung aus Verbänden, wie Journalistenverband o.a.!" Und dazu zählen auch die journalistisch tätigen Nachrichtensprecher, Redakteure, Chefredakteure, die solche journalistischen Fehlleistungen unwidersproche stehen lassen.
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